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Wussten Sie, dass Schnee schreit, ...

wenn er ins Wasser fällt? Das erklärt, weshalb Wildhasen beim ersten Schnee nie in Seeufernähe und bei stehenden Gewässern zu finden sind. Fällt eine Schneeflocke auf Wasser ...

 
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Ob allgemeine Fragen zum Thema Schnee, Kunstschnee, Schneequalität, Pistenqualität, oder technische Fragen zu Beschneiungsanlagen, Schneekanonen, Schneilanzen – Ihr TechnoAlpin-Team berät Sie gerne!



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Garantiebedingungen TechnoAlpin

  1. Die TechnoAlpin AG übernimmt für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum die Garantie für alle gelieferten Teile, welche nachweisbar infolge Materialfehler, Konstruktionsfehler oder mangelhafter Ausführung seitens der TechnoAlpin AG unbrauchbar oder schadhaft werden sollten.
  2. Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten für alle Teile, welche direkt von der TechnoAlpin AG hergestellt werden. Für all jene Teile, welche von der TechnoAlpin AG als Fertig- oder Halbfertigteile eingekauft werden, gelten die jeweiligen Garantiebedingungen der Zulieferer.
  3. Nicht in der Garantie eingeschlossen sind Verbrauchsmaterial und Verschleißteile, welche der natürlichen Abnützung unterliegen.
  4. Alle Garantieanträge sind schriftlich und unter genauer Angabe des Fehlers an die TechnoAlpin AG zu richten.
  5. Die Garantieleistung erfolgt nach Ermessen der TechnoAlpin AG in Form der Lieferung von Neuteilen, durch Reparatur der schadhaft gewordenen Teile oder durch Minderung des Kaufpreises.
  6. Die Lieferung von Teilen als Ersatz für im Rahmen der Garantie schadhaft oder unbrauchbar gewordenen Teile erfolgt kostenlos frei Haus.
  7. Die Kosten für den Ein- und Ausbau schadhafter Teile werden nicht von der TechnoAlpin AG getragen.
  8. Der Garantieempfänger (Kunde) verpflichtet sich, die Anweisungen der TechnoAlpin AG betreffend der im Rahmen der Garantie schadhaft oder unbrauchbar gewordenen Teile zu beachten und ihr die betreffenden Teile herauszugeben.
  9. Werden innerhalb der Garantiefrist ohne schriftliches Einverständnis der TechnoAlpin AG Änderungen an den von der Garantie gedeckten Teilen vorgenommen, so erlöschen alle Garantieverpflichtungen der TechnoAlpin zur Gänze.
  10. Beschädigungen durch äußere Gewalt, böswillige Handlungen, Naturkatastrophen sowie Bedienungsfehler seitens des Bedienungspersonals unterliegen nicht der Garantieleistung der TechnoAlpin AG.
  11. Voraussetzung für die Garantieleistung seitens der TechnoAlpin AG ist der Betrieb durch geeignetes Fachpersonal sowie die Einhaltung unserer AGB sowie unserer Wartungs- und Betriebsvorschriften.
  12. Die Garantie erstreckt sich nicht auf weitergehende Ansprüche, wie zum Beispiel Betriebsausfallentschädigungen, Schadensersatz, Gewinnausfall usw.
  13. Abänderungen vorliegender Garantiebedingungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
  14. Erfüllungsort für sämtliche zwischen den Parteien entstandenen Verbindlichkeiten und Leistungsverpflichtungen ist der Firmensitz der TechnoAlpin AG in Bozen / Italien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung, Anwendung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrages istgrundsätzlich Bozen. Die TechnoAlpin AG behält es sich jedoch vor, den Kunden auch an seinem gesetzlichen oder Verwaltungsfirmensitz zu verklagen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TechnoAlpin AG; im übrigen gilt UN-Kaufrecht, soweit anwendbar; ergänzend italienisches Recht.
  15. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Garantiebedingungen maßgebend.